Start der Fahrradsaison: So ist Ihr Zweirad optimal geschützt

Die Fortbewegung auf zwei Rädern ist beliebt wie nie. Fahrräder und E-Bikes bis 25 km/h können entweder über die Hausratversicherung oder über eine eigene Fahrradversicherung abgesichert werden. Vor allem für wertvolle Räder lohnt sich der separate Schutz.

Auch in der Hausratversicherung, die Viele ohnehin im Policenordner haben, sind Fahrräder gegen Einbruchdiebstahl, Feuer oder Leitungswasserschäden versichert. Achtung allerdings: Bei Diebstahl besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz nur, wenn Fahrräder aus der eigenen Wohnung, aus abgeschlossenen Kellerräumen und Garagen gestohlen werden. Auf offener Straße abgestellte Räder sind vor allem in älteren Verträgen oft nicht abgesichert, wenn sie über Nacht draußen bleiben. Zudem gilt für Fahrräder im Hausratschutz oft eine Versicherungsobergrenze, zum Beispiel 500 Euro. Wird ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike gestohlen, reicht dieser Betrag oft nicht aus. Wer eine Hausratversicherung besitzt, sollte in die Vertragsbedingungen schauen und den Deckungsschutz fürs Fahrrad prüfen. Bei vielen Versicherern lässt sich kostengünstig ein „Zusatzbaustein Fahrradschutz“ vereinbaren. Gegen Diebstahl und Beschädigung versichert sind Fahrräder damit bis zu einem höheren Wert und auch unterwegs und über Nacht, sofern ausreichend mit einem Schloss gesichert.

Vor allem für hochwertige Räder empfiehlt sich eine spezielle Fahrradversicherung, denn sie übersteigt den Leistungsumfang der klassischen Hausratversicherung. Die Fahrradversicherung ersetzt im Schadenfall den vollen Neuwert. Ähnlich wie bei einer Vollkaskoversicherung fürs Auto besteht auch Deckungsschutz für Unfall-, Sturz- und Vandalismusschäden, für Reparaturen nach einem versuchten Diebstahl und für Produktionsfehler nach Ablauf der Herstellergarantie. Auch Zubehör und Gepäck können mitversichert werden, zudem ein Schutzbrief für professionelle Pannenhilfe unterwegs. Wichtig in jedem Fall: Bewahren Sie die Kaufquittung für Ihr Fahrrad samt Herstellerangabe, Modell und Rahmennummer sorgfältig auf, um die Eigentümerschaft im Ernstfall nachweisen zu können. Melden Sie einen Fahrraddiebstahl umgehend der Polizei und dem Hausrat- oder Fahrradversicherer, damit der Schaden reibungslos reguliert werden kann.

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