Lottobürgschaft – Kaution

Lottobürgschaft – Kaution

Initiiert durch den LTV NRW e.V. haben wir zusammen mit den VHV Versicherungen eine Bürgschaftslösung entwickelt, mit der Sie schnell und unkompliziert Ihre Bürgschaft bei WestLotto hinterlegen können.

Diese Möglichkeit besteht für alle Annahmestellen in NRW.


Folgende Eckpunkte liegen der Sondervereinbarung zugrunde:

  • Bürgschaftshöhe bis max. 30.000,00 EUR
  • Sicherheiten: keine
  • Einzureichende Unterlagen zur Bonitätsprüfung: keine (nach Antragseingang erfolgt durch die VHV eine Abfrage bei Creditreform. Lediglich wenn Ihr Creditreformindex höher als 375 ist, kann keine Annahme erfolgen)
  • Konditionen (bonitätsabhängig) zwischen 2,8%-4,5% der Bürgschaftssumme, Mindestprämie 220,00 EUR
  • Existenzgründer: Erhalten ebenfalls komplikationslos eine Bürgschaft, Kondition: 4,5% der Bürgschaftssumme.

Mit dieser Lösung können Sie selbstverständlich auch eine bereits hinterlegte Kaution austauschen.


Wann macht das Sinn?

Haben Sie die Kaution derzeit in bar auf dem Kautionskonto hinterlegt, erhalten Sie diese Bareinlage zurück, sobald die Kautionsurkunde ausgestellt wurde. Ihr Geld steht Ihnen somit für andere Investitionen zur Verfügung.

Haben Sie die Kaution über Ihre Bank hinterlegt, belastet dieser Betrag Ihre Kreditlinie. Sofern Sie weiteren Finanzierungsbedarf haben, führt diese Belastung zu höheren Konditionen oder aber Ihre Kreditlinie ist ausgeschöpft, so dass Ihre Bank den weiteren Finanzierungsbedarf nicht erfüllen kann. Durch die Ablösung der Bürgschaft über eine Versicherung wird Ihre Kreditlinie wieder ‚entlastet‘.

Haben Sie Ihre Kaution über eine andere Versicherung hinterlegt, sollten Sie prüfen, ob unsere Konditionen günstiger sind.


Nachfolgend stellen wir Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung.

Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.

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