Über den Münchener Verein haben Sie die Möglichkeit, ein Krankentagegeld – welches ab dem 42. Tag gezahlt wird – ohne Gesundheitsprüfung zu vereinbaren. Über unten stehenden Link gelangen Sie direkt zum Rechner mit Abschlussmöglichkeit.
Wir empfehlen ausdrücklich vorab eine persönliche Beratung durch unser Büro.
Beachten Sie bitte unbedingt die nachfolgenden Hinweise:
Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit
Die zu versichernde Person
- bezieht als Arbeitnehmer regelmäßig Einkommen aus einem festen Arbeitsverhältnis,
- ist lohn- oder einkommensteuerpflichtig,
- hat Anspruch auf Leistungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und
- hat bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung für sechs Wochen.
Ich bestätige, dass der Tagessatz für die beantragte Krankentagegeldversicherung zusammen mit anderen beantragten oder bestehenden Versicherungen auf Krankengeld, Krankentagegeld das Nettoeinkommen aus beruflicher Tätigkeit sowie die zu zahlenden Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung nicht übersteigt.
Angaben zum Gesundheitszustand
Krankentagegeld (Tarif 380)
Mir ist bewusst, dass für mir bekannte Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen derer ich in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde oder in den letzten 3 Jahren vor Beginn des Versicherungsschutzes mehr als 21 Tage insgesamt arbeitsunfähig war, kein Leistungsanspruch aus Tarif 380 besteht. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht.
Kündigungsrecht durch den Versicherer
Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von drei Monaten kündigen, sofern kein gesetzlicher Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers besteht.
Anmerkung: Es gibt Versicherungsgesellschaften, die bereits während der ersten drei Jahre auf dieses Kündigungsrecht verzichten – allerdings ist bei diesen Gesellschaften die Beantwortung von Gesundheitsfragen erforderlich, so dass bei Vorerkrankungen ggf. keine Möglichkeit der Versicherung besteht.
Somit gilt der oben genannte Hinweis zur Beratung durch unser Büro.
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