Unfallschutz gem. §27 WaffG

Unfallschutz gem. §27 WaffG

Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller…eine Versicherung gegen Haftpflicht für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen in Höhe von mindestens 1 Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden – sowie gegen Unfall für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen von bei der Organisation des Schießbetriebs mitwirkenden Personen in Höhe von mindestens 10 000 Euro für den Todesfall und 100 000 Euro für den Invaliditätsfall…nachweist.


Während der Nachweis im Rahmen der Haftpflichtversicherung problemlos darzustellen ist, hat es sich gezeigt, dass eine bedarfsgerechte Unfallversicherung – die den Vereinen die Sicherheit gibt, einen gesetzeskonformen Versicherungsschutz zu erhalten – oftmals nur schwer darstellbar ist.

Der Geschäftsführer der Firma Brokamp & Tinnefeld – Markus Tinnefeld – ist selbst im Vorstand eines Schützenvereins tätig und wurde von diesem mit dem Abschluss einer gesetzeskonformen Unfallversicherung beauftragt. Hierzu wurden diverse Gesellschaften angeschrieben, um Vorschläge zu erhalten. Während sich einige Versicherungsunternehmen in diesem Bereich gar nicht (mehr) betätigen, übermittelten andere Versicherungsunternehmen Vorschläge, bei denen sich nach eingehender Prüfung zeigte, dass diese nicht den Vorgaben des §27 WaffG entsprachen, da z.B. die Anzahl der versicherten Personen in den Bedingungen begrenzt wird.
Mit einer solchen – im Sinne des Waffengesetzes – mangelhaften Unfallversicherung verletzen die Vereine – ungewollt – die Zulassungsvoraussetzungen zum Betrieb der Schießstätte bzw. des Schießstandes.

Um absolute Rechtssicherheit zu erhalten, ist es unumgänglich, die jeweils angebotene Unfallversicherung durch einen Juristen prüfen zu lassen. Eine entsprechende Prüfung bzw. Bestätigung erfolgt durch die Versicherungsunternehmen nicht.

Wir haben diese Problematik aufgegriffen und mit der Concordia Versicherung auf Gegenseitigkeit eine Lösung ausgearbeitet, die die Vorgaben des Gesetzes nicht nur erfüllt, sondern darüber hinaus auch die jeweils schießende Person absichert.

Ebenso haben wir berücksichtigt, einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand für die Vereine zu gestalten, indem alle Schießveranstaltungen – unabhängig von der Anzahl der Schießen – versichert gelten, so dass eine Anmeldung der Schießen oder auch Jahresmeldung entfällt.

Zur rechtlichen Absicherung haben wir unser Konzept durch die Kanzlei Michaelis in Hamburg prüfen lassen.

Diese hat uns nach eingehender Prüfung bestätigt, dass dieses Konzept den Vorgaben des §27 WaffG entspricht. Somit genießen Sie über unser Konzept zusätzliche Rechtssicherheit.

Um eine bedarfsgerechte Gestaltung des Versicherungsschutzes zu erreichen, haben wir zwei Bausteine entwickelt, die Sie je nach Bedarf auswählen können.

Ihre Vorteile:

  • Rechtskonforme Absicherung gem. §27 Waffengesetz (WaffG)
  • Neben dem geforderten Personenkreis gem. §27 WaffG sind auch jeweils die schießenden Personen versichert
  • Alle pro Jahr stattfindenden Schießveranstaltungen gelten versichert
  • Keine Einzelanmeldung der Schießveranstaltung erforderlich
  • Feste Kostenkalkulation

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die mögliche Vertragsgestaltung

tapl_waffG

Hier können Sie diese Aufstellung als pdf herunterladen

Sie möchten den Unfall-Schutz gem. §27 WaffG beantragen
Hier finden Sie unseren Antrag (aufgrund Neufassung gem. EU-DSGVO ist der Antrag derzeit nicht online gestellt – bitte kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen ein entsprechend aufbereitetes Dokument zur Ansicht und ggf. Unterschrift zusenden) sowie die gesetzlich vorgeschriebene Beratungsdokumentation. Sollten Sie die Abbuchung der Beiträge wünschen, benötigen wir ein entsprechendes SEPA-Mandat von Ihnen.  Ferner bitten wir um Zusendung der Einwilligung zur Datenverarbeitung.

Hinweis:

Sofern Sie unmittelbar eine entsprechende Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde benötigen, kann dieses sofort mit der Police ausgestellt werden, wenn die Zahlung der Beiträge per Lastschrift erfolgt. Ansonsten muss der Versicherer abwarten, bis Sie die Jahresprämie entrichtet haben.

Damit wir diese Versicherung für Sie beantragen können, benötigen wir folgende Unterlagen unterschrieben zurück:
(gerne per Fax oder E-Mail)

  • Antrag
  • Beratungsdokumentation
  • ggf. SEPA-Mandat

Folgende Unterlagen liegen dem Vertrag zugrunde:

Häufig gestellte Fragen (FAQ):
Fragen zum Baustein Brauchtumsschießen
Fragen zum Baustein Sportschießen
Darüber hinaus stehen wir selbstverständlich auch gerne persönlich zur Verfügung

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